Messstellenbetrieb
Informationen über den Messstellenbetrieb
Wir sind in Springe Betreiber der Messstelle. Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen über unseren Messstellenbetrieb gesammelt.
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Messstellenbetreiber
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) (2025)
- FAQ Smart Meter Rollout
- Kontaktdatenblatt
Zählerprüfung
- Antrag auf Befundprüfung eines Elektrizitätsmessgerätes nach § 39 MessEG
- Antrag auf Befundprüfung eines Gaszählers nach § 39 MessEG
- Antrag auf Befundprüfung eines Warmwasser-, Heißwasser-, Wärme- oder Kältezählers oder eines seiner Teilgeräte sowie Kombinationen nach § 39 MessEG
- Wechsel- und Prüfkosten
Arten von Messeinrichtungen
Konventionelle Messeinrichtungen (kME)
Konventionelle Stromzähler erfassen den Energieverbrauch analog oder digital.
- Analoge Zähler (z. B. Ferrariszähler) arbeiten mechanisch.
- Digitale Zähler bieten zusätzliche Verbrauchsdaten und eine optische Schnittstelle zur lokalen Auslesung.
Moderne Messeinrichtungen (mME)
Moderne Messeinrichtungen machen den Stromverbrauch transparent:
- Anzeige des aktuellen Verbrauchs und der Gesamtleistung
- Detaillierte Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre
PIN-geschützte Zusatzfunktionen
→ Ideal zur Verbrauchsoptimierung und Identifikation von Einsparpotenzialen.
Intelligente Messsysteme (iMSys)
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway (SMGW).
Es ermöglicht:
- Automatische, sichere Datenübertragung
- Empfang von Steuerbefehlen (z. B. für Lastmanagement)
- Nutzung variabler Stromtarife
Smart-Meter-Gateway (SMGW)
Das SMGW ist die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
Es überträgt Messdaten sicher zwischen Kunden, Netzbetreiber und Energielieferanten.
Tarifanwendungsfälle (TAF)
Intelligente Messsysteme ermöglichen verschiedene Tarif- und Datenfunktionen – darunter:
- TAF 1: Datensparsame Tarife (ein Zählerstand pro Abrechnungszeitraum
- TAF 2: Zeitvariable Tarife (z. B. Hoch-/Niedertarif)
- TAF 7: Verbrauchswerte in Zeitfenstern (Zählerstandsgangmessung)
- TAF 10: Netzzustandsdaten
Ziel des iMSys-Rollouts
Der Ausbau intelligenter Messsysteme unterstützt:
- Energiewende & Netzstabilität
- Transparenz für Verbraucher
- Energieeffizienz & Kostensenkung
- Nutzung variabler Tarife
- Optimierung des Eigenverbrauchs
Festlegung der Bundesnetzagentur
Die neuen Messstellenbetreiberrahmenverträge sollen mit Wirkung zum 01.10.2017 für Neuabschlüsse eingesetzt werden; bestehende Verträge müssen bis dahin entsprechend angepasst werden.
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern, Betreibern von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWKG und sonstigen Anschlussnutzern in dem Bereich Elektrizität durch:
a) einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen grundzuständigen Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen,
b) einen vom Anschlussnutzer nach § 5 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber oder
einen vom Anschlussnehmer nach § 6 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Springe GmbH auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung.
Hier finden Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom: