Telefon: 05041 802840 | E-Mail: service@stadtwerke-springe.de

05041 802840 | service@stadtwerke-springe.de

Stromnetz

Informationen übers Stromnetz

Wir sind in Springe Netzbetreiber des Stromnetzes. Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen über unser Stromnetz gesammelt.

Zu den Fragen

Netzanschluss und technische Anforderungen

Hier findest du viele verschiedene Dokumente mit Informationen über den Netzanschluss unter der entsprechenden Bedingung.

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Anmeldung zum Anschluss im Niederspannungsnetz

Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen

Informationen für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten

Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung

Netzstrukturdaten

Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden

Höchstentnahmelast inkWTagUhrzeit
HS/MS6715.06.202413:00
MS5.89021.02.202410:15
MS/NS---
NS12.36928.12.202419:00

Stromkreislängen

Freileitung MS11,68 km
Freileitung NS ohne Hausanschlussleitung0,59 km
Freileitung NS nur Hausanschlussleitung0,04 km
Kabelleitung MS171,19 km
Kabelleitung NS ohne Hausanschlussleitung269,79 km
Kabelleitung NS nur Hausanschlussleitung199,57 km

Installierte Leistung der Umspannebene

HS/MS64,00 MVA
MS/NS88,78 MVA

Ausgespeiste Jahresarbeit

HS/MS39.373 MWh
MS86.390 MWh
MS/NS52.906 MWh
NS60.542 MWh

Anzahl der Entnahmestellen

  • 133 Entnahmestellen mit 1/4 Stundenmessung
  • 17.927 Sonstige Entnahmestellen

Name des grundzuständigen Messstellenbetreibers: Stadtwerke Springe GmbH

HS/MS1
MS43
MS/NS0
NS mit Leistungsmessung89
NS ohne Leistungsmessung17.927
Gesamt18.060

Einwohner im Netzgebiet

  • 29.258

Versorgte Fläche

  • 18,94 km²

Geografische Fläche

  • 160,13 km²

Summe der Netzverluste

Preise der Verlusstenergie: 22,700 ct./ kWh

HS/MS197.855 kWh
MS676.951 kWh
MS/NS549.961 kWh
NS1.357.475 kWh
Gesamt2.782.242 kWh

Verträge und Netzentgelte

Hochlastzeitfenster

Speicherheizungen und Wärmepumpe

Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung

Grund- und Ersatzversorgung Strom

Festlegung des Grundversorgers

Gemäß § 36 EnWG Abs. 2 Satz 2 haben Netzbetreiber die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich zudem weder in der Ersatz- noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.

Die Feststellung des Grundversorgers ist zum 01.07.2024 erfolgt. Grundversorger für die Jahre 2025 bis 2027 im Netzgebiet Springe bleibt:

Stadtwerke Springe GmbH
Zum Oberntor 19
31832 Springe

Ablesung Stromerzeugungsanlagen

Wer eine eigene Stromerzeugungsanlage hat, muss diese selber ablesen. Dafür haben wir hier ein Merkheft, das den Prozess noch einmal erklärt