Geschäftsleute
Für ein angenehmes Betriebsklima
Bei allen Anliegen bezüglich der Energieversorgung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und bieten Ihnen individuelle Lösungen für Strom, Wärme und Erdgas.
Ihr Ansprechpartner
Das Thema Energieversorgung spielt in unserer alltäglichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Gerade die jüngsten Jahre haben gezeigt, wie sehr sich eine unruhige, geradezu turbulente Marktlage auf unsere Gesellschaft auswirkt. Wie Privatverbrauchende müssen auch groß aufgestellte Unternehmen ihre Kosten genau planen, um wirtschaftlich zu bleiben. Genau an dieser Stelle kann das geeignete Beschaffungsmodell das Zünglein an der Waage sein: Setzt man auf langfristige Planungssicherheit oder auf Flexibilität, um kurzfristige Marktchancen zu nutzen? Gerne möchte ich mit Ihnen Antworten auf diese Fragen finden und freue mich auf Ihre Nachricht.
Oliver Arnold
So erreichen Sie uns
Stadtwerke Springe
Geschäftskundenberatung
Zum Oberntor 19
31832 Springe
Telefon: 05041-9968811
Telefax: 05041-6459-3099
E-Mail: oliver.arnold@stadtwerke-springe.de
Montag 9:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
Unsere aktuellen Preise
Stand: 1. Oktober 2022
Jahresabnahme
von 0 bis
Grundpreis/Monat (brutto)
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Jahresabnahme
von 18.000 bis
Grundpreis/Monat (brutto)
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Jahresabnahme
von 84.000 bis
Grundpreis/Monat (brutto)
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem im Kalenderjahr 2022 folgende Preisbestandteile gemäß Ziff. 5.3 der AGB: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh) sowie den CO2-Preis von derzeit netto 0,546 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh).
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.