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Hier findest du aktuelle Dokumente (PDF) für Marktpartner und Marktpartnerinnen, Einkaufsbedingungen und allgemeine Hinweise für Geschäfts- sowie Privatleute.

Zu den Fragen

Strom, Gas, Wasser - Rechtliche Grundlagen

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte Ihrer Jahresrechnung. Schauen Sie sich dafür die Musterrechnung an.

Fern- & Nahwärme

Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden (RLM)

Stromnetz

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Anmeldung zum Anschluss im Niederspannungsnetz

Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen

Informationen für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten

Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung

Gasnetz

Leitungsauskunft

Messstelle / Zählerprüfung

Service / Abwendungsvereinbarung

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unserer Kundschaft und Haushaltskundschaft eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Das Muster der Abwendungsvereinbarung findest du unter:

Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde bzw. die Kundin aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen im angemessenen Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde bzw. die Kundin gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/GasGVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats, sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.

Gern kannst du dich mit uns unter der Rufnummer 05041 9969479 oder per E-Mail an fm@stadtwerke-springe.de in Verbindung setzen, soweit du am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert bist. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für dich.

Unternehmen

Unsere Einkaufsbedingungen unterteilen sich in die „Einkaufs- und Lieferbedingungen“ im Rahmen von Beschaffungsmaßnahmen und in die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungsaufträge“ im Rahmen von Leistungsbezügen.